Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten bei körperlich anstrengender Arbeit eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Darauf weisen die Träger der Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken" hin.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 07. Februar 2014 um 10:25 Uhr