ERSTE HILFE IM BETRIEB

Ein nicht unerheblicher Teil der Notfälle ereignet sich in unserer Arbeitswelt. In dieser Situation ist Ihr rasches Handeln erforderlich. Unsere Seminarinhalte werden auf Ihren Betrieb konzipiert und der betriebliche Ersthelfer lernt, seinem verletzten oder akut erkrankten Kollegen schnell und effizient zu helfen.
Die Berufsgenossenschaften fordern,

dass in jedem Betrieb mindestens 10 % aller Mitarbeiter (in Verwaltungsbetrieben 5 %) in Erster Hilfe ausgebildet sind und alle zwei Jahre fortgebildet werden (gemäß §26 DGUV-Vorschrift 1). Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
 
Das Seminar beinhaltet insbesondere folgende Themen:

  • Verhalten bei Notfällen im Betrieb
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Verhalten bei Unfällen im Betrieb
  • Erkennen von lebensbedrohlichen Situationen
  • Bewusstseinsstörungen
  • Atemstörungen
  • Herz-Kreislauf-Störungen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Verbrennung/Verätzung/Vergiftung
  • Wundversorgung
  • Erkennen und Maßnahmen beim Schock
  • Erkennen und Maßnahmen bei Knochenbrüchen
  • Helmabnahme bei bewusstlosem Motorradfahrer

 

Ermächtigte Ausbildungsstelle
gem. Anlage 2 §26 Abs. 2 DGUV-Vorschrift 1/DGUV-Grundsatz 304-001 (8.0252)

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 13. Januar 2017 um 13:49 Uhr  

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