Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
MEDI-PLAN Notfallmanagement erbringt alle Leistungen zu den hier aufgeführten AGB. Diese AGB können durch produkt- oder kundenwunschspezifische Regelungen, die im jeweiligen Vertrag festgehalten werden, ergänzt werden.
2. Vertragsschluss
Seminarbuchungen können schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden.
Mit Eingang der Auftragsbestätigung von MEDI-PLAN Notfallmanagement kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und MEDI-PLAN Notfallmanagement zustande.
3. Leistungsumfang
Die Leistungen von MEDI-PLAN Notfallmanagement umfassen Praxis, Theorie, Schulungsunterlagen, Zertifizierung, sowie eine Nachbetreuung (per E-Mail oder evtl. persönlich, je nach Vertragsvereinbarung).
Die Seminarzeit beträgt pro Tag 8 Stunden.
Abweichungen werden in den individuellen Ausschreibungen mitgeteilt.
Die Seminarinhalte, sowie die Auswahl der Referenten sind auf die Erfordernisse des Seminars ausgerichtet. MEDI-PLAN Notfallmanagement kann in begründeten Fällen kurzfristige Änderungen vornehmen.
MEDI-PLAN Notfallmanagement bereitet die Seminare so gut wie möglich vor. Dennoch auftretende kleinere technische Störungen während der Seminardurchführung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Seminargebühr, noch zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Störungen sind für den Kunden unzumutbar und MEDI-PLAN Notfallmanagement schuldhaft zuzurechnen.
Die Seminarunterlagen von MEDI-PLAN Notfallmanagement sind urheberrechtlich geschützt! Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzungen der Seminarunterlagen, außerhalb des Vertragszwecks, ist nicht gestattet.
Bei Ausfall eines Seminars aus Gründen, die in der Person des Referenten liegen, aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse geschehen, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars durch einen Ersatzreferenten. Das ausgefallene Seminar wird zu einem späteren Zeitpunkt in Absprache mit dem Kunden durchgeführt. Der Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Ausfall des Seminars entstehen, kann nicht verlangt werden.
4. Pflichten des Kunden
Wird ein Seminar vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen des Kunden durchgeführt, so hat der Kunde für einen geeigneten Raum, sowie für benötigte, nicht von MEDI-PLAN Notfallmanagement gestellte, Hilfsmittel und eine angemessene Verpflegung der Seminarteilnehmer und Seminarleiter auf eigene Kosten zu sorgen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Seminargebühren werden mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig.
Eine Erstattung für nicht vollständig abgenommene Leistungen oder später abgebrochene Seminare erfolgen nicht.
Für Seminare, die im Umkreis von 100 km um den Firmensitz von MEDI-PLAN Notfallmanagement durchgeführt werden, entstehen keine zusätzlichen Reisekosten.
Bei bundesweiten Seminaren, für die der Anfahrtsweg mehr als 100 km beträgt,
kommen Verpflegungs- und Ãœbernachtungskosten, sowie eine Kilometerpauschale hinzu.
Für Seminare die außerhalb Deutschlands durchgeführt werden, muss der Kunde:
die An- / Abreise (per Zug / Flugzeug),
den Transfer vom/zum Flughafen/Hotel,
die Unterkunft incl. Verpflegung für die Seminarleitung (2 Personen)
und die Kosten für den Gepäcktransport, im vollen Umfang übernehmen.
6. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
Grundsätzlich haftet MEDI-PLAN Notfallmanagement nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von MEDI-PLAN Notfallmanagement.
MEDI-PLAN Notfallmanagement haftet nicht für Schäden/Verletzungen, die durch Unfälle in den Seminarräumen und/oder durch Verlust oder Diebstahl der in die Seminarräume mitgeführten Gegenstände, insbesondere Garderobe und Wertsachen entstehen.
Wird aus den Geschäftsräumen des Kunden Präsentations-/Übungsmaterial der Firma MEDI-PLAN Notfallmanagement entwendet, so ist dieser zum Ersatz im vollen Umfang verpflichtet.
7. Rücktritt
Der Kunde muss mindestens 15 Kalendertage vor Seminarbeginn vom Vertrag zurücktreten. Für diese Stornierung fordert MEDI-PLAN Notfallmanagement 20 % des Seminarpreises zuzüglich aller bis zu diesem Zeitpunkt notwendigen Auslagen
Bei einer später eingehenden Absage oder bei Nichtdurchführung des Seminars, aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, ist der volle Seminarpreis mit allen oben genannten Auslagen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche von MEDI-PLAN Notfallmanagement, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz und solche aus § 280 BGB, bleiben unberührt.
Anstatt vom Vertrag zurückzutreten, hat der Kunde das einmalige Recht, das Seminar bis15 Kalendertage vor Seminarbeginn auf einen neuen Termin derselben Seminarbezeichnung umzubuchen. Die Zahlungsbedingungen, insbesondere die Fälligkeit der Seminargebühr, werden durch diese Umbuchung nicht berührt.
Erfolgt die Umbuchung weniger als 15 Kalendertage vor Seminarbeginn, wird zusätzlich zur Seminargebühr eine Umbuchungsgebühr mit allen bis zu diesem Zeitpunkt notwendigen Auslagen von MEDI-PLAN Notfallmanagement fällig.
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt, bzw. die Umbuchung ist der Zugang der jeweiligen schriftlichen Rücktritts- oder. Umbuchungserklärung bei MEDI-PLAN Notfallmanagement.
Alle Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch MEDI-PLAN Notfallmanagement.
8. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen der Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht mit geltendem Recht in Einklang stehen, so bleiben im Zweifel die Übrigen fortbestehen.
Der Gerichtsstand ist Eppstein