LEBENSRETTENDE SOFORTMASSNAHMEN

Wer einen Führerschein der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T machen möchte, muss an einer Unterrichtung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" teilnehmen. Grundlagen dafür sind bereits im Straßenverkehrsgesetz (§2 StVG) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (§19 FeV) verankert.

Sie erhalten von uns eine Unterweisung in das erforderliche Grundwissen, damit Sie die Grundlagen der Lebensrettung sicher beherrschen und im Falle der Notwendigkeit effizient helfen können.
 
Die Unterweisung beinhaltet insbesondere folgende Themen:

  • Verhalten bei Unfällen
  • Rettung von Verletzten aus akuter Gefahr
  • Absichern der Unfallstelle
  • Notruf
  • Erkennen von lebensbedrohlichen Situationen und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
  • Schock
  • Lebensbedrohliche Blutungen
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. März 2010 um 19:10 Uhr  

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